Die Rechtsanwältin ist im Unterschied zur Notarin zur einseitigen Interessenvertretung ihres Mandanten verpflichtet. Mein Fokus liegt in der Funktion als Rechtsanwältin daher auf der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen. Die Tätigkeit kann insoweit z.B. in der außergerichtlichen Beratung, der Ausarbeitung von Verträgen und Vergleichen, der Korrespondenz mit dem Gegner oder der Vertretung in Verhandlungen vor Gericht bestehen. Auch die Beitreibung von Forderungen mit den Mitteln der Zwangsvollstreckung gehört zu den Aufgaben einer Rechtsanwältin.
Die Vergütung erfolgt grundsätzlich je nach Umfang der Angelegenheit auf der Grundlage der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund einer im Einzelfall getroffenen Vergütungsvereinbarung.