Sie möchten eine Immobilie verkaufen oder kaufen? Unabhängig davon, ob es sich um ein Wohnhaus, eine Eigentumswohnung oder auch nur ein unbebautes Gartengrundstück handelt, ist hierfür die notarielle Beurkundung zum Schutz der Beteiligten vor übereilten Entscheidungen gesetzlich vorgeschrieben; die Höhe des Kaufpreises ist hierbei unerheblich. Durch die rechtssichere notarielle Vertragsgestaltung werden Risiken für alle Beteiligten vermieden und wird späteren Streitigkeiten vorgebeugt. Im notariellen Kaufvertrag wird insbesondere sichergestellt und von mir überwacht, dass der Käufer den Kaufpreis erst zahlen muss, wenn alle Voraussetzungen für seinen Eigentumserwerb vorliegen und der Verkäufer sein Eigentum erst verliert, wenn er den Kaufpreis vollständig erhalten hat. Wir sorgen zudem für die reibungslose Abwicklung Ihres Kaufvertrages und übernehmen für Sie die gesamte Korrespondenz mit Behörden, Banken und dem Grundbuchamt bis zur Eigentumsumschreibung, damit Sie sich ungestört um wichtigere Dinge, wie bspw. den Umzug kümmern können.

Sprechen Sie uns gerne an! Sie erhalten sodann unseren Fragebogen zur Vorbereitung des Kaufvertrages und können uns auf dieser Grundlage sämtliche zur Vertragserstellung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, insbesondere die Grundstücksdaten, die Daten der Vertragsbeteiligten sowie die Höhe des Kaufpreises. Nach rechtlicher Prüfung, ob die gewünschten Vereinbarungen wirksam umgesetzt werden können, erhalten Sie und Ihr Vertragspartner vor der Beurkundung den Entwurf des notariellen Kaufvertrages zur Durchsicht; Änderungswünsche können Sie dann jederzeit mitteilen; auch für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollte ein Beteiligter des Vertrages Unternehmer sein, erhalten Sie eine Bedenkzeit von 14 Tagen bis zur Beurkundung.

Sie sind Käufer des Grundstücks? Dann besprechen Sie bitte vor der Beurkundung mit Ihrer Bank, ob die Eintragung einer Grundschuld oder Hypothek zur Finanzierung des Kaufpreises erforderlich wird und stellen uns die diesbezüglichen Unterlagen Ihrer Bank rechtzeitig vor der Beurkundung zur Verfügung.

Sie haben noch weitere Fragen zum Kaufvertrag und der notariellen Beurkundung? Zögern Sie nicht und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin in meiner Kanzlei.