Zahlreiche unternehmerische Entscheidungen bedürfen in der Umsetzung der notariellen Form. Dies gilt u.a. für die Gründung von Kapitalgesellschaften wie z.B. der GmbH und späterer Änderungen, welche im Handelsregister einzutragen sind, als auch für die Anmeldung von Personenhandelsgesellschaften zum Handelsregister wie z.B. die oHG und KG bei Gründung und späteren Änderungen, welche ebenfalls im Handelsregister einzutragen sind. Erforderlich ist eine notarielle Tätigkeit auch für Eintragungen im Gesellschaftsregister, Partnerschaftsregister oder Vereinsregister.

Wir unterstützen Sie gerne ab dem Gründungsprozess und der damit verbundenen Notwendigkeit der Anmeldung Ihres neu gegründeten Unternehmens zum Registergericht über die im Laufe der Zeit ggfs. eintretenden Umstrukturierungen und Änderungen hinweg bis hin zur Liquidation und Löschung Ihres Unternehmens aus dem jeweiligen Register.

Sprechen Sie uns gerne an! Sie erhalten sodann unseren Fragebogen zur Vorbereitung der Urkunde und können uns auf dieser Grundlage sämtliche zur Entwurfserstellung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Gerne stehe ich Ihnen auch für ein persönliche Gespräch zur Verfügung.