Das gesetzliche Erbrecht passt nicht zu jeder Lebenssituation, so dass es erforderlich werden kann, eine  abweichende letztwillige Verfügung, z.B. ein Testament oder einen Erbvertrag, zu errichten. Je nach persönlicher Situation kann es auch sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten Vermögen auf die nächsten Angehörigen zu übertragen, sog. vorweggenommene Erbfolge. In Betracht kommt teilweise auch der Abschluss eines Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsvertrages mit potenziellen Erben.

Wichtig ist zunächst, sich über die Auswirkungen der gesetzlichen Erbfolge in der persönlichen familiären Situation bewusst zu werden, um sodann frei entscheiden zu können, ob eine abweichende Regelung gewünscht ist und wie diese gestaltet werden könnte. Die Grundlage des gesetzlichen Erbrechts ist die Nähe der Verwandtschaft zum Verstorbenen; nähere Verwandte erben daher vor entfernteren Verwandten; auch der Ehegatte hat ein gesetzliches Erbrecht. Die Höhe der Erbquote hängt von der Anzahl der Verwandten und dem Güterstand des Verstorbenen ab; entgegen der allgemeinen Vorstellung wird der Ehegatte nicht automatisch Alleinerbe und kann daher nicht alleine über das ererbte Vermögen entscheiden. Sofern Sie mit Ihrem Partner nicht verheiratet sind, besteht überhaupt kein gesetzliches Erbrecht.

Aufgrund der Vielfältigkeit unserer heutigen Lebensumstände, z.B. in Patchworkfamilien, wird der Wunsch nach maßgeschneiderten Lösungen für die eigene Erbfolge immer größer. Die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Immobilienverkehrswerte und die im Rahmen einer Erbschaft ggfs. anfallende Erbschaftsteuer lassen zudem oftmals den Wunsch aufkommen, zu Lebzeiten steuerlich sinnvoll Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen und bestehende Freibeträge auszuschöpfen. Die Verringerung von Pflichtteilsansprüchen kann ebenfalls eine Zielsetzung sein.

Eine kluge Nachlassplanung kann Streitigkeiten unter den potenziellen Erben und teure Gerichtsverhandlungen vermeiden und das Vermögen erhalten.

Der Abschluss eines Erbvertrages und die Immobilienübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge müssen zwingend notariell beurkundet werden. Auch bei der Formulierung eines Testaments, welches nicht zwingend notariell beurkundet werden muss, können sich ohne rechtliche Beratung schnell Fehler einschleichen und damit Ihr letzter Wille gefährdet sein. Der Vorteil eines notariellen Testaments besteht darüber hinaus darin, dass bei Eintritt des Erbfalls i.d.R. kein zeit- und kostenaufwändiger Erbschein mehr benötigt und dadurch die Abwicklung des Nachlasses für Ihre Erben erleichtert wird. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren und damit sicherzugehen, dass alles rechtssicher in Ihrem Sinne geregelt wird.