In manchen Fällen schreibt das Gesetz nicht die Form der notariellen Beurkundung, sondern die Form der öffentlichen Beglaubigung vor. Es handelt sich hierbei um eine abgeschwächte Form, da ich als Notarin dann lediglich Ihre Identität überprüfe und bescheinige, dass Sie dieses Dokument eigenhändig unterzeichnet haben.
Darüber hinaus wird teilweise die Erstellung einer beglaubigten Fotokopie benötigt; auch hierfür bin ich als Notarin zuständig und bescheinige, dass die mir vorliegende Fotokopie mit der Urschrift übereinstimmt.
Kontaktieren Sie uns gerne, falls Sie eine Beglaubigung benötigen!