Die rechtliche Bedeutung der Eheschließung steht für die meisten Menschen sicherlich nicht im Vordergrund. Tatsächlich bringt die Eheschließung jedoch zahlreiche Rechte und Pflichten für die Ehegatten mit sich. Durch einen Ehevertrag können gesetzliche Regelungen, mit wenigen Ausnahmen, geändert und eine maßgeschneiderte Lösung für die Ehegatten entwickelt werden, um dem individuellen Lebensmodell gerecht zu werden und Streitigkeiten im Falle der Scheidung vorgebeugt werden. Auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften können entsprechende Regelungen vertraglich vereinbart werden; dies kann sinnvoll sein, da der Gesetzgeber für nichteheliche Lebensgemeinschaften keine rechtlichen Folgen definiert und dies vielmals als ungerecht empfunden wird. Denn wie Ihre eheliche oder nichteheliche Lebensgemeinschaft aussehen soll, bleibt alleine Ihnen überlassen.
Regelungsbedürftig können zum Beispiel folgende Punkte sein:
Welchen Güterstand möchten Sie für Ihre Ehe wählen?
Soll nach einer Scheidung Unterhalt gezahlt werden?
Sollen die gesetzlichen Rentenanwartschaften ausgeglichen werden?
Wie soll im Bezug auf das Familienwohnheim verfahren werden?
Was geschieht mit dem bisherigen Vermögen der Partner?
Da diese Fragen von vielen Paaren sehr unterschiedlich beantwortet werden, kann eine notarielle Beratung die richtige Hilfestellung sein und die nötige Orientierung geben. Sofern sich die Ehegatten zur Beurkundung eines Ehevertrages entschließen, kann diese sowohl vor als auch nach der Eheschließung erfolgen; selbst nach der Trennung und vor der Scheidung kann ein Ehevertrag noch sinnvoll sein, um möglichst viele Streitpunkte außergerichtlich zu klären und das Scheidungsverfahren damit abzukürzen und zu vereinfachen.
Aufgrund meiner Unparteilichkeit als Notarin ist für beide Parteien sichergestellt, dass eine ausgewogene Regelung für beide Seiten erstellt wird; zum Schutz der Beteiligten hat der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung des Ehevertrages vorgeschrieben.
Im familiären Bereich gewinnt aufgrund der wachsenden Zahl an Patchworkfamilien auch das Thema Adoption immer mehr an Bedeutung. Dies fällt ebenfalls in meinen Zuständigkeitsbereich als Notarin und auch hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich. Sofern Ihre Kinder noch minderjährig sind, kommt ggfs. auch die Erteilung einer Sorgerechtserklärung in Betracht für den Fall, dass Sie zeitweilig das Sorgerecht nicht persönlich ausüben können. Vereinbaren Sie gerne Ihren persönlichen Beratungstermin mit mir!