Die Notarin ist zur Neutralität verpflichtet und eine wichtige Beraterin in vielen Lebenssituationen. Bei einer Vielzahl von Rechtsgeschäften, bspw. bei der Übertragung von Immobilien, einer Unternehmensgründung oder einem Ehevertrag, ist die notarielle Beurkundung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Von der notariellen Tätigkeit umfasst ist insbesondere die qualifizierte Beratung der Beteiligten während des gesamten Verfahrens, die Vorbereitung notarieller Urkunden, die Vornahme von Beurkundungen und Beglaubigungen sowie die gesamte Abwicklung der Angelegenheit bei Behörden und Gerichten, z.B. dem Grundbuchamt oder dem Registergericht. Auch bei Rechtsgeschäften, für die gesetzlich nicht zwingend eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung vorgeschrieben ist, stehe ich Ihnen gerne als Beraterin zur Seite. Als Notarin liegt mein Fokus stets darauf, vorausschauend zu beraten und Streitigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen. Sollten sich nach Abschluss des Verfahrens noch Rückfragen ergeben, stehen mein Team und ich Ihnen auch hierfür jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Vergütung ist bundeseinheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt, so dass die Betreuung Ihrer Angelegenheit bei jedem Notar dieselben Gebühren auslöst. Grundsätzlich sieht das Gerichts- und Notarkostengesetz vor, dass sich die Notargebühren nach dem wirtschaftlichen Wert des Rechtsgeschäfts richten und nicht nach Zeitaufwand oder Umfang. Sämtliche Beratungsleistungen sind mit den Gebühren für das Beurkundungsverfahren abgegolten. Gebührenvereinbarungen sind unzulässig.

Beispiele meiner notariellen Leistungen